Naturheilpraxis Heike Straeten

Heilpraktikerin 



AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heilpraktikerin Heike Straeten

§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für die Beauftragung der  Dienstleistungen zwischen Patient(in) und Heilpraktikerin Heike Straeten, diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” (AGB) als Behandlungsvertrag gemäß § 611 ff. BGB.

(2) Die Heilpraktikerin schließt mit dem/der Patient(in) einen Behandlungs- bzw. Dienstleistungsvertrag (§§ 611-630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den/der Patient(in) zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktikerin und Patient(in) überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart.
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der/die Klient(in) das generelle Angebot der Heilpraktikerin annimmt und sich zum Zwecke der Behandlung an diese wendet. Die Heilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder  es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf. In diesen Fällen bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.
(4) Überwiegend übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß Heilpraktiker Gebührenverordnung (GebüH). Sofern ein Patient privat versichert ist oder über eine private Zusatzversicherung verfügt, können Behandlungskosten in der Regel erstattet werden. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein. Die Kostenerstattung durch Versicherungen erfolgt unabhängig von dem Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) zwischen der Heilpraktikerin und dem/der Patient(in) und die Behandlungskosten sind in der Erstattungshöhe von den Leistungen der Versicherung unabhängig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(5) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen und Vertragsbestandteil, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGB ausschlaggebend.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Der Behandlungsvertrag zwischen Heilpraktikerin und Patient(in) kommt zustande, wenn der/die Patient(in) das generelle Angebot der Heilpraktikerin, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an die Heilpraktikerin zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet.
(2) Die Heilpraktikerin ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere dann, wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

§ 3 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
(1) Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
(2) Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der/die Patient(in) nach dessen/deren Befindlichkeiten frei, nachdem von der Heilpraktikerin über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit sich der/die Patient(in) nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist die Heilpraktikerin befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entspricht.
(3) In der Regel werden von der Heilpraktikerin Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden. Haftungsansprüche sind daher auch für evtl. Folgen nicht abzuleiten. Soweit der/die Patient(in) die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er/sie dies gegenüber der Heilpraktikerin schriftlich zu erklären.
(4) Die Heilpraktikerin darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
(5) Zusätzlich gesonderte Aufklärung im Bereich Hypnose über Kontraindikationen und Haftungsausschluss für  eine Hypnosesitzung ist AUSDRÜCKLICH nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Bitte stellen Sie VOR einer Hypnosesitzung u. U. durch einen Arzt / Psychologen usw. sicher, dass Sie geistig und körperlich gesund sind. Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der/die Patient(in)ausdrücklich, sichergestellt zu haben, dass er/sie geistig und körperlich gesund ist und keine Kontraindikation vorliegt ( z. B. Epilepsie, akute Depressionen, endogene Psychosen, Demenz, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen, Herzkrankheiten, Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung, oder andere Psychosen). Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der/diePatient(in) nachhaltig und ausdrücklich, geistig und körperlich gesund zu sein und nimmt eigenverantwortlich an einer Hypnosesitzung teil.
Die Heilpraktikerin – Heike Straeten - wird ausdrücklich und nachhaltig von evtl. Haftungsansprüchen freigestellt.

§ 4 Mitwirkung des/der Patienten/Patientin
Der/die Patient(in) ist zu keiner aktiven Mitwirkung verpflichtet. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der/die Patient(in) Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

§ 5 Honorierung der Heilpraktikerin
(1) Die Heilpraktikerin hat für ihre Dienste Anspruch auf eine Vergütung bzw. ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Heilpraktikerin und Patient(in) vereinbart sind, gelten die Sätze, der Gebührenordnung für Heilpraktiker(GebüH) in der aktuellen Fassung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist das Honorar grundsätzlich am Behandlungstag, spätestens aber am Ende einer Behandlungsphase per Überweisung zu zahlen. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der/die Patient(in) eine Rechnung , gemäß § 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Vermittelt die Heilpraktikerin Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ) ist die Heilpraktikerin berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Patienten in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich die Heilpraktikerin von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Die Heilpraktikerin ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen. Eine Rückvergütung oder Vorteilsgewährung liegt nicht vor, wenn die Heilpraktikerin die Leistungen selbst oder als Mitglied einer Laborgemeinschaft erbringt und die Kosten den einfachen Satz der GOÄ nicht überschreiten.
(4) Lässt die Heilpraktikerin Leistungen durch Dritte erbringen, die sie selbst überwacht (z.B. Laborleistungen analog M I-II der GOÄ) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Heilpraktikerin. Soweit hier keine Inklusiv-Vereinbarung getroffen ist, werden diese Kosten mit dem einfachen Satz der Positionen 3500-3621 der GOÄ in Rechnung gestellt.
(5) In den Fällen der Absätze 3) und 4) ist die Heilpraktikerin von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragte des/der Patienten/Patientin zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen Heilpraktikerin und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung nach Absatz 3) Satz 2 bleibt hiervon unberührt.
(6) Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i. d. F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe von apothekenpflichtigen Arzneimittel Heilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Patienten durch den Heilpraktiker ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass das Heilpraktiker-Honorar grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthält und eine wie auch immer geartete Herausrechnung oder Spezifizierung nicht möglich ist. Die Anwendung von Arzneimitteln, die vom Patienten / von der Patientin mitgebracht wurden ist ausgeschlossen.

(7) Dahingegen stellt die Abgabe von Arzneimittel durch Apotheken an den Patienten für verordnete oder empfohlene Arzneimittel ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar, das auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des Heilpraktikers keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für freiverkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom Heilpraktiker empfohlen oder verordnet und vom Patienten in einschlägigen Verkaufsstellen bezogen werden. Dabei hat der Patient freie Wahl der Apotheke oder Verkaufsstelle.

§ 6 Honorarerstattung durch Dritte
(1) Soweit der/die  Patient(in) Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, ist § 5 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honorarteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
(2) Soweit die Heilpraktikerin im Rahmen der wirtschaftlichen Beratung nach § 3 Absatz 2 den Patienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich.
(3) Die Heilpraktikerin erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der/die Patient(in). Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

§ 7 Verbindlichkeit von Terminabsprachen
Telefonische Terminvereinbarungen,  Terminabsprache gleich nach der Therapiesitzung, sowie Terminvereinbarungen per E-Mail oder per Postweg sind verbindlich und rechtsgültig. Terminvorschläge per E-Mail von der Heilpraktikerin müssen innerhalb von 24 h bestätigt werden, ansonsten wird der Termin anderwärtig vergeben.

§ 8 Stornierung  und Ausfallhonorar
Versäumt der/die Patient(in) einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Heilpraktikerin eine Zeitausfallgebühr (nach § 615 BGB) in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der/die Patient(in) mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist (nachweisliche Erkrankung oder Unfall mittels ärztlichen Attests).
Sollte die Heilpraktikerin einen Termin absagen müssen, so wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten. Ein weiterer Entschädigungsanspruch besteht für den/die Patient(in) nicht.

§ 9 Vertraulichkeit der Behandlung
(1) Die Heilpraktikerin behandelt sämtliche Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des/der Patienten/Patientin Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des/der Patienten/Patientin.
(2) Absatz 2) ist nicht anzuwenden, wenn die Heilpraktikerin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz 1) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

§ 10 Datenschutz, elektronische Patientenakte und Patientenakte in Papierform
(1) Dem/der Patienten/Patientin ist bekannt und er willigt darin ein, dass im Rahmen des Behandlungsvertrages die erforderlichen persönlichen Daten und die Gesundheitsbezogenen Daten die zum Zwecke der Durchführung seiner Behandlung erhoben werden durch die Heilpraktikerin verarbeitet und genutzt werden. Dies gilt insbesondere für die Speicherung seiner/ihrer Allgemeinen Daten, Gesundheitsdaten und der Dokumentation der Behandlung sowie des Behandlungsverlaufes in einer elektronischen Patientenakte sowie einer Patientenakte in Papierform .
(2) Im Rahmen der Beauftragung von Leistungen durch Dritte (z.B. Laborleistungen)  durch die Heilpraktikerin werden keine persönlichen Daten des/der Patienten/Patientin weitergegeben, es sei denn, dies ist erforderlich und der/die Patient(in) hat hierzu ausdrücklich seine/ihre Zustimmung erteilt.
(3) Die Heilpraktikerin führt Dokumentation über ihre Leistungen und den Patientenakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese der kopierten Behandlungsakte ebenso in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Patientenakte (Papierform) befinden.

§ 11 Rechnungsstellung
(1)Der Patient erhält eine Rechnung , am Behandlungstag oder spätestens nach  Abschluss einer Behandlungsphase. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Heilpraktikers, den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten. Darüber hinaus enthält die Rechnung die Diagnose, den Behandlungszeitraum sowie die zu bezahlenden Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
(2)Bei Barzahlung erhält der/die Patient(in) eine Barzahlungsquittung mit Behandlungsdatum und Spezifizierung der erbrachten Leistungen sowie Dritt- und Nebenleistungen. Die Quittung enthält den Namen und die Anschrift des Heilpraktikers, den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Patienten.
(3) Wünscht der/die Patient(in) keine Rechnung mit Diagnose und Therapiespezifizierungen, hat er/sie der Heilpraktikerin dies entsprechend mitzuteilen.

§ 12 Meinungsverschiedenheiten
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§ 14 Urheberrecht
Sämtliche durch mich zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht von Heike Straeten. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe – egal welcher Art – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung von mir und kann anderenfalls strafrechtlich verfolgt werden.

§ 15 Beendigung der Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit, endet mit dem Erreichen der gemeinsam vereinbarten Ziele. Die Zusammenarbeit kann jedoch von beiden Seiten auch jederzeit vorzeitig beendet werden.

§ 16 Gerichtsstand
Gerichtstand ist der gesetzlich vorgesehene.

 




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